Abgeordnetenbestechung – zu ernst für politische Spielchen

Manuel Höferlin MdBLiebe Leser!

Immer wieder erhalte ich – gerade über die sozialen Netzwerke – Hinweise, ich solle doch endlich einer Regelung zustimmen, die Abgeordnetenbestechung unter Strafe stelle. Dabei sind die Bemerkungen meist undifferenziert; für ein so schwieriges Thema ist das nicht angemessen.

Deshalb habe ich mich entschlossen, hier im Blog zu erklären, warum ich den bislang vorgelegten Entwürfen nicht zustimmen kann und worin die Probleme bei einer solchen Regelung liegen.
Vorweg: Es gibt bereits jetzt Gesetze, die Abgeordnetenbestechung unter Strafe stellen. Die Abgeordnetenbestechung ist seit geraumer Zeit in §108e StGB geregelt und verbietet den Stimmkauf.

Weiterlesen

Unterwegs mit dem Landarzt

Im Gespräch mit Dr. Bernhard Lenhard und Dr. Barbara Römer (Bild: Landesärztekammer Rheinland-Pfalz)

Im Gespräch mit Dr. Bernhard Lenhard und Dr. Barbara Römer (Bild: Landesärztekammer Rheinland-Pfalz)

Auf Anregung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz habe ich am 17. Juni 2013 einen Vormittag lang das Geschehen in der Hausarztpraxis von Dr. Bernhard Lenhard und Dr. Barbara Römer in Saulheim miterlebt. Wichtigstes Thema meines Besuchs war die hausärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten.

Kaum war ich in der Praxis angekommen, ging es auch schon gleich los zu einem akuten Notfall bei einer älteren Dame. Sie wird zu Hause gepflegt und hatte eine Lungenentzündung und eine Thrombose im Bein. Dr. Lenhard konnte sie aber zu Hause so behandeln, dass sie nicht ins Krankenhaus musste. Da ist mir wieder besonders deutlich geworden, wie viel Hausärzte bei Hausbesuchen eigentlich leisten können – wenn sie denn die Zeit dazu haben.

Weiterlesen

Leistungsschutzrecht für Presseverlage UND Freiheit im Internet

LeistungsschutzrechtVor knapp einem Jahr habe ich bereits in meinem Blog einen Vorschlag zur Ausgestaltung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage unterbreitet und vorgestellt. Nun ist mit dem Änderungsantrag der Koalition zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Regelung gefunden, die dieser Idee sehr nahe kommt. Ich freue mich darüber, dass die Ergebnisse der Anhörungen im Rechtsausschuss und im Unterausschuss Neue Medien noch Einfluss gefunden haben und hinreichend berücksichtigt werden konnten. Deshalb kann ich dem Gesetzentwurf in der jetzigen Form auch zustimmen. Weiterlesen

Das neue Melderecht

Ich möchte gerne zu dem auf chip.de veröffentlichten Beitrag zum Melderecht von Christoph Elzer Stellung nehmen (http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html). Insbesondere weil ich neben dem Artikel aus dem Zusammenhang gerissen zitiert werde. Aber der Reihe nach.

Richtig ist, dass die Reform des Melderechts notwendig war. Bisher gibt es ein Rahmengesetz des Bundes und 16 Landesmeldegesetze. Im neuen Bundesmeldegesetz werden – in Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz – aber weiterhin hohe Datenschutzstandards eingehalten.

Insofern wehre ich mich gegen die Unterstellung, dass die Koalition es darauf angelegt hätte „beinahe unbemerkt eine Bestimmung einzustreuen, die jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen lassen muss“. Das Verfahren ist ordnungsgemäß und parlamentarisch einwandfrei abgelaufen.

Weiterlesen

Die Verbändeliste des Bundestages – zukünftig auch „maschinenlesbarer“

LobbyregisterVor einigen Wochen hat mich über Twitter die Frage erreicht, warum die Verbändeliste des Deutschen Bundestages – gerne auch als Lobbyliste bezeichnet – nur im PDF Format und nicht in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt wird. Diese Daten in roher Form zur Verfügung zu stellen, halte ich für eine sehr gute Idee, weil sie sowieso öffentlich sind und diese Form der Veröffentlichung die Transparenz erhöhen würde.

Ich habe nachgefragt und eine sehr eigenwillige Antwort erhalten. Es hieß, dass die Lobbyliste bereits im PDF-Format zur Verfügung gestellt würde, wodurch Maschinenlesbarkeit gewährleistet sei und dass die Bereitstellung in einem anderen Format nicht möglich sei, weil die Daten dann nicht vor Manipulation geschützt seien.

Diese Antwort hat mich erstaunt. Weiterlesen

Leistungsschutzrecht für Presseverlage? Ja, aber nur für einen Unterlassungsanspruch! /v2

Manuel Höferlin MdBSeit geraumer Zeit wird von den Presseverlegern ein eigenes Leistungsschutzrecht von der Politik gefordert. Dies wird damit begründet, dass durch die Digitalisierung neue Probleme für die Presseverleger entstanden sind, die sie vorher nicht hatten. Durch das einfache Kopieren von Inhalten ganzer oder der Teile von Webseiten seien die Presseverleger anders als früher benachteiligt. Sie sehen ihre Finanzierung durch Werbung empfindlich gestört.

Deshalb fordern die Presseverleger ein Leistungsschutzrecht mit einen gesetzlichen Vergütungsanspruch, der ihre Verluste auffangen soll. Dies bedeutet in der Praxis eine Verwertungsgesellschaft.

Das ist meines Erachtens nicht der richtige Ansatz zur angemessenen Sicherung der Interessen der Verleger. Eine monetäre Umverteilung von Internetdienstleistern hin zu den Presseverlagen, ähnlich wie bei der Gema, VG Wort oder PMG, lehne ich entschieden ab.

Ich fordere statt dessen einen individuellen Unterlassungsanspruch für Presseverlage!

Denn die wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung der Presseverleger ist schützenswert. Ihr Design, ihre Schriftsetzung, ihre Aufmachung bilden einen eigenen Wert. An Presseverleger abgetretene Urheberrechte führen in der Praxis zu Problemen. Deshalb spricht vieles für ein gesondertes Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

Es ist aber nicht Aufgabe des Staates, in den Markt mit einem „Verwertungsungetüm“ einzugreifen. Die Rechtsdurchsetzung ist Aufgabe der Rechteinhaber. Es darf nicht sein, dass Dienstleister pauschal für eine Handlung abgestraft werden, die Verleger durch einfachere Maßnahmen unterbinden könnten. So könnten Presseverleger Inhalte ohne Weiteres für Suchmaschinen blocken und somit ihren Unterlassungsanspruch de facto umsetzen.

Verlage, die sich gegen ein Mehr als das Verlinken und zitieren im Internet wehren wollen, könnten dies mit einem Unterlassungsanspruch tun. Hierfür könnten wir eine gesetzliche Regelung finden.

Weiterlesen

Leistungsschutzrecht für Presseverlage? Ja, aber nur für einen Unterlassungsanspruch!

ACHTUNG:
Version 2 des Artikels als neuer Blog-Post hier: manuelhoeferlin.wordpress.com/2012/03/05/leistungsschutzrecht-fur-presseverlage-ja-aber-nur-fur-einen-unterlassungsanspruch-v2/

Manuel Höferlin MdB

Das aktuell zur Diskussion stehende Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist meines Erachtens nicht der richtige Ansatz zur angemessenen Sicherung der Interessen der Verleger. Eine monetäre Umverteilung von Internetdienstleistern hin zu den Presseverlagen, ähnlich wie bei der Gema, VG Wort oder PMG, lehne ich entschieden ab.

Ich fordere statt dessen einen individuellen Unterlassungsanspruch für Presseverlage!

Ja, es ist die Aufgabe des Staates, Eigentum zu schützen. Das wollen wir auch, aber es ist nicht Aufgabe des Staates, in den Markt mit einem „Verwertungsungetüm“ einzugreifen. Ich möchte keine „VG Weblink“. Die Rechtsdurchsetzung ist Aufgabe der Rechteinhaber. Verlage, die sich gegen die Anwendung der Kulturtechnik des Verlinkens im Internet wehren wollen, könnten dies mit einem Unterlassungsanspruch tun.

Hierfür könnten wir eine gesetzliche Regelung finden. Im Rahmen der Vertragsfreiheit könnten sich die Parteien dann auch privatrechtlich über Vergütungen einigen und Vergütungsmodelle entwickeln.

Weiterlesen

VDS? – Quick Freeze!

Am vergangenen Mittwoch hat der Präsident des BKA Jörg Zierke erneut die Vorratsdatenspeicherung für notwendig erklärt. Hintergrund ist eine Erhebung seines Amtes zum Erfolg und Misserfolg von Anfragen an Telekomanbieter um Auskunft zu Verbindungsdaten.

Würde der Vorschlag der FDP bzw. der Bundesjustizministerin zu Quick-Freeze und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet umgesetzt, könnte dem Mann ja geholfen werden!

Denn bemerkenswert bei Zierkes Ausführungen: In neun von zehn Fällen versuchte die Polizei, mit Hilfe einer IP-Adresse einen Internetnutzer zu identifizieren. Und die Anfragen sind laut Zierke in der Regel innerhalb von sieben Tagen nachdem die IP-Adresse den Ermittlungsbehörden bekannt wurde gestellt worden.

Damit bestätigt das BKA die Position der FDP, dass eine umfassende Speicherung von Verkehrsdaten gar nicht notwendig ist!

Im Diskussionsentwurf zum „Gesetz für die Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet“ – oft auch als Quick Freeze bezeichnet – von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger ist nämlich genau diese Konstellation geregelt. IP-Adressen von Internetzugangsdiensten sollen eine Woche lang gespeichert werden, so dass deren Inhaber ggf. von den Ermittlungsbehörden identifiziert werden können. Und das BKA räumt ein, dass damit in 90 Prozent der Fälle erfolgreich weiterermittelt werden könnte. Es ist nicht notwendig, weitere Daten zu speichern oder auf diese zuzugreifen. Dem Prinzip der Datensparsamkeit muss Rechnung getragen werden. Das haben auch die jüngsten Skandale um die Massenfunkzellenabfragen der Dresdener und der Berliner Polizei bestätigt.

Wir sollten uns jetzt zügig an die Umsetzung des Quick Freeze Vorschlags von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger machen. Deutschland braucht eine effiziente Strafverfolgung – in der realen und in der digitalen Welt.

Deutschland braucht aber keine anlasslose Speicherung von Internetverkehrsdaten.

LINKS:
http://tinyurl.com/BKAStudie

Die Freiheit des Internets muss gewahrt bleiben!

Manuel Höferlin MdBDie amerikanische Version von Wikipedia ist heute nicht in der gewohnten Form erreichbar. Aus Protest gegen geplante Gesetzentwürfe im Kongress und im Senat verweigert Wikipedia für 24 Stunden im Rahmen des „Blackout Days“ den amerikanischen Nutzern den Zugang zu seiner Enzyklopädie. Die Idee: Was bedeutet Zensur für Sie persönlich? Auch Google protestiert – es wäre von diesen Gesetzen ebenfalls massiv betroffen, denn selbst Suchergebnisse und Verweise auf Fundorte solcher Seiten im Netz würden unter das Gesetz fallen. Viele internetaffine Menschen, so auch die Jungen Liberalen, unterstützen die Aktion des „Blackout Days“ und schalten ihre Homepages offline.

Was steckt dahinter? Der republikanische  Congressman Lamar Smith aus Texas initiierte den „Stop Online Piracy Act“ (SOPA) und der demokratische Senator Patrick Leathy einen ähnlichen Gesetzentwurf, den „Protect Intellectually Property Act“ (PIPA), die jetzt im Congress und im Senat behandelt werden sollen. Das Ziel: die Verbreitung von Raubkopien im Netz zu unterbinden. Kern des Streits ist das Urheberrecht bzw. die damit verbundenen Geschäftsmodelle. Rechteinhaber wie z.B. Verlage, Musik-Labels oder Hollywood sehen sich durch das Netz und vor allem durch den dortigen „Vertrieb von Raubkopien“ bedroht. Sie verlieren Geld durch die Kopien im Internet – der Umsatz sinkt. Mit Hilfe von SOPA und PIPA versuchen sie, die illegalen Kopien einzudämmen – mit massiven Eingriffen in die Freiheit des Internets! Proaktive Überwachung durch Internetdienstleister, Netzsperren und Zensur von Suchergebnissen werden gefordert. Sie würden aber zu einer Einschränkung der Informations- und Kommunikationsfreiheit führen, die gerade das Internet ausmacht. Wikipedia verdeutlicht es mit einer schwarzen Homepage der US-Seite und der Botschaft: „Imagine A World Without Free Knowledge“.

Die Durchsetzung von Urheberrechten ist eine Herausforderung im digitalen Zeitalter, aber eine Beschränkung der Freiheit des Internets ist keine Lösung! Es müssen andere Wege gefunden werden als Instrumente und Methoden einzusetzen, die Regierungen von Ländern wie China und Syrien nutzen, um ihre Bürger von Informationen und Nachrichten fernzuhalten.

Die FDP-Bundestagsfraktion ist gegen Initiativen, die in diese Richtung gehen, wie das „Three Strikes“-Modell und Internetsperren. Denn diese Mittel sind unverhältnismäßig! Die Unterhaltungsindustrie sollte die Innovationspotentiale des freien Internets nutzen, um neue Geschäftsmodelle und Produkte zu entwickeln, statt diese Innovationen durch repressive Maßnahmen zu verhindern. Die Aufgabe von Politik ist es, den ordnungspolitischen Rahmen in Form von freiem Wettbewerb zu schaffen und zu erhalten. Es ist nicht ihre Aufgabe, bestimmte Geschäftsmodelle und Monopole zu beschützen. Sonst müsste heute noch die Postkutsche unsere Emails austeilen…

Manuel Höferlin MdB

Brauchen wir einen Internetminister?

Diese Frage habe ich vor über einem Monat bei Facebook gestellt. Das Ergebnis ist natürlich nicht repräsentativ, dafür haben zu wenige mitgemacht. Aus den 81 abgegebenen Stimmen ergibt sich eine Mehrheit, die sich gegen einen Internetminister aussprechen. Lediglich eine Stimme war dafür. Insgesamt 31 Personen forderten allerdings, dass Minister über die Ressorts verteilt, mehr Internetkompetenz besitzen sollten. Das finde ich auch. Wir brauchen keinen Internetminister, aber Minister sollten entsprechende Fachkompetenz haben oder sich aneignen. Viel zu viele Minister und Ministerinnen haben von Netzpolitik kaum Ahnung. Es reicht nicht, Accounts bei Facebook, Twitter & Co zu besitzen, die womöglich nur von Mitarbeitern aktualisiert werden. Eine intensive Auseinandersetzung mit der neuen Kulturtechnik und ihren Herausforderungen ist angebracht. Netzpolitik ein Querschnittsthema, das alle Politikfelder betrifft.